Zuschussmöglichkeiten

* Zuschüsse

Macht Ihnen die finanzielle Zusatzbelastung durch Schulfahrten (z.B. ins Landheim, Skilager, Studienfahrt) Sorgen?
Diese Fahrten sind sehr wichtig für die Klassengemeinschaft. Es liegt uns daher am Herzen, dass jedes Kind daran teilnehmen kann. Nachfolgend finden Sie verschiedene Möglichkeiten, einen Kostenzuschuss zu erhalten:

  1. Es können Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) aus dem Bildungspaket beantragt werden, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
    • Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 28 SGB II)
    • Sozialgeld oder Sozialhilfe (§ 34 SGB XII)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 beziehungsweise 3 AsylbLG)
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b Bundeskindergeldgesetz [BKGG])

    Hierzu muss ein einseitiger Antrag ausgefüllt werden und beim Amt abgegeben werden. Die Anträge sowie weitere Informationen finden Sie hier:
    https://stadt.muenchen.de/service/info/leistungen-aus-dem-bildungspaket/1089231/n0
    Hier erfolgt eine 100%ige Kostenübernahme.
    BuT-Flyer: deutsch, englisch, französisch, türkisch und ukrainisch

  2. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung über die freiwilligen Leistungen der Stadt München (https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen) nach „geringem Einkommen nach § 53 Abgabenordnung“.
     
  3. Aber auch die allgemeine Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände, wie Caritas oder Diakonie, kann unterstützen.
     
  4. Beim Elternbeirat: Wenn Sie keine der obigen Leistungen erhalten und in einer finanziellen Notlage sind, können Sie einen Antrag auf Zuschuss für maximal 50 % der Kosten beim Elternbeirat stellen. Der Zuschuss wird dann direkt an die Schule überwiesen.
    Antrag unter EB-Zusschussantrag. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Mail zu bzw. hinterlegen ihn im Fach des Elternbeirats (Sekretariat). Selbstverständlich werden die Anträge vertraulich behandelt.